LRS-För­de­rung

LRS För­de­rung an der Bis­marck­schu­le

 

Lie­be Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­te,

die Grund­schu­le Ihres Kin­des hat eine Lese-Recht­schreib­schwä­che fest­ge­stellt oder Sie bzw. die Lehr­kräf­te, haben eine ent­spre­chen­de Ver­mu­tung? Ihr Kind ist schon auf unse­rer Schu­le, und die Recht­schreib­leis­tun­gen ent­spre­chen nicht den sons­ti­gen Leis­tun­gen in den ande­ren Fächern? Hier erfah­ren Sie mehr über die Tes­tung und För­de­rung an der Bis­marck­schu­le.

Was bedeu­tet LRS an der Schu­le?

Zu den Auf­ga­ben der Schu­le gehört es auch, indi­vi­du­el­le Schwie­rig­kei­ten der Schüler/innen zu erken­nen und als einen För­der­an­lass wahr­zu­neh­men. Dazu füh­ren wir die Tes­tung auf LRS bei den­je­ni­gen durch, deren all­ge­mei­ne Leis­tun­gen durch eine Schwä­che im Bereich Lesen und/oder Schrei­ben beein­träch­tigt wird. Ein erfolg­rei­ches Ler­nen wird durch den gewähr­ten Noten­schutz und die schu­li­schen För­der­maß­nah­men nach einem posi­ti­ven Bescheid ermög­licht.

Somit han­delt es sich dabei um einen schu­li­schen Nach­teils­aus­gleich, der durch unse­re Tes­tung gewährt wird. Gut­ach­ten von exter­nen Insti­tu­ten oder Exper­ten kön­nen hin­zu­ge­zo­gen wer­den, gewähr­leis­ten aber kei­ne förm­li­che Aner­ken­nung, da der Begriff „Leg­asthe­nie“ ande­re Dia­gno­se­kri­te­ri­en vor­aus­setzt. Eine „Förm­li­che Aner­ken­nung“ regelt hin­ge­gen den inter­nen schu­li­schen Umgang mit Lern­schwie­rig­kei­ten.

Was sind die Vor­aus­set­zun­gen für eine Tes­tung?

Die Deutsch­lehr­kraft hat Ihr Kind genau beob­ach­tet und ver­mu­tet eine Lese-Recht­schreib­schwä­che. Sie infor­miert die LRS-Fach­leh­re­rin (Dey, Hs, Wl) und holt Ihre schrift­li­che Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung ein. Anschlie­ßend tagt die Klas­sen­kon­fe­renz und ent­schei­det, ob Ihr Kind getes­tet wer­den soll. Basis die­ser Ent­schei­dung sind:

  • man­gel­haf­te Leis­tun­gen im Lesen oder der Recht­schrei­bung (Inhalt, Aus­druck und Gram­ma­tik lie­gen im befrie­di­gen­den Bereich oder bes­ser) ,
  • gleich­zei­tig durch­schnitt­lich befrie­di­gen­de oder bes­se­re Leis­tun­gen in den Fächern Deutsch (ohne die o.g. Leis­tun­gen), Mathe­ma­tik, HWS in der Grund­schu­le und zusätz­lich in der Sekun­dar­stu­fe I. Eben­so in der 1. Fremd­spra­che sind die Vor­aus­set­zun­gen für eine Tes­tung (Durch­schnitt aller Noten min­des­tens 3,0).

Wie sieht so eine Tes­tung aus?

Die Tes­tung dau­ert ca. eine Dop­pel­stun­de wäh­rend der Unter­richts­zeit und umfasst einen genorm­ten IQ-Test (CFT 20‑R, das Ergeb­nis ist nur der tes­ten­den LRS-Fach­kraft bekannt und  wird nicht den Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen mit­ge­teilt, son­dern ver­schlos­sen und ver­sie­gelt in der LRS-Akte ver­wahrt) und einen stan­dar­di­sier­ten Recht­schreib­test. Die­se kann wäh­rend der gesam­ten Schul­zeit in den Test­zeit­räu­men vor­ge­nom­men wer­den.

 

Was pas­siert nach der Tes­tung?

Nach der Tes­tung tagt wie­der die Klas­sen­kon­fe­renz und ent­schei­det auf Basis des Test­ergeb­nis­ses, ob eine Lese-Recht­schreib-Schwä­che vor­liegt oder nicht. Die Schu­le erstellt einen förm­li­chen Bescheid, der Ihnen per Post zugeht.

Die Lese-Recht­schreib-Leis­tun­gen sind bei einer Aner­ken­nung zukünf­tig nicht in den Fach­no­ten ent­hal­ten.

Bei der Klas­sen­kon­fe­renz kön­nen noch indi­vi­du­el­le Maß­nah­men beschlos­sen wer­den und Ihr Kind nimmt am LRS-För­der­un­ter­richt teil. Bit­te beach­ten Sie in die­sem Fall, dass es sich um einen Nach­teils­aus­gleich han­delt. Ihr Kind soll­te wei­ter­hin geför­dert wer­den und stän­dig bemüht sein, die Leis­tun­gen zu ver­bes­sern. Des­halb ist auch regel­mä­ßi­ges häus­li­ches Üben sehr wich­tig. Ste­hen Sie dazu regel­mä­ßig mit der Deutsch­lehr­kraft im Dia­log.

Bei durch­schnitt­lich min­des­tens aus­rei­chen­den Leis­tun­gen über einen Zeit­raum eines Schul­halb­jah­res kann der Noten­schutz auf­ge­ho­ben wer­den. Auch eine Ableh­nung erfolgt über die Schul­lei­tung.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie hier und hier.

Für Fra­gen ste­hen wir Ihnen gern zur Ver­fü­gung.

Vie­le Grü­ße

Nico­le Dey, Andrea Wulck und Chris­ti­ne Heesch

Ter­mi­ne