LRS Förderung an der Bismarckschule
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Grundschule Ihres Kindes hat eine Lese-Rechtschreibschwäche festgestellt oder Sie bzw. die Lehrkräfte, haben eine entsprechende Vermutung? Ihr Kind ist schon auf unserer Schule, und die Rechtschreibleistungen entsprechen nicht den sonstigen Leistungen in den anderen Fächern? Hier erfahren Sie mehr über die Testung und Förderung an der Bismarckschule.
Was bedeutet LRS an der Schule?
Zu den Aufgaben der Schule gehört es auch, individuelle Schwierigkeiten der Schüler/innen zu erkennen und als einen Förderanlass wahrzunehmen. Dazu führen wir die Testung auf LRS bei denjenigen durch, deren allgemeine Leistungen durch eine Schwäche im Bereich Lesen und/oder Schreiben beeinträchtigt wird. Ein erfolgreiches Lernen wird durch den gewährten Notenschutz und die schulischen Fördermaßnahmen nach einem positiven Bescheid ermöglicht.
Somit handelt es sich dabei um einen schulischen Nachteilsausgleich, der durch unsere Testung gewährt wird. Gutachten von externen Instituten oder Experten können hinzugezogen werden, gewährleisten aber keine förmliche Anerkennung, da der Begriff „Legasthenie“ andere Diagnosekriterien voraussetzt. Eine „Förmliche Anerkennung“ regelt hingegen den internen schulischen Umgang mit Lernschwierigkeiten.
Was sind die Voraussetzungen für eine Testung?
Die Deutschlehrkraft hat Ihr Kind genau beobachtet und vermutet eine Lese-Rechtschreibschwäche. Sie informiert die LRS-Fachlehrerin (Dey, Hs, Wl) und holt Ihre schriftliche Einverständniserklärung ein. Anschließend tagt die Klassenkonferenz und entscheidet, ob Ihr Kind getestet werden soll. Basis dieser Entscheidung sind:
- mangelhafte Leistungen im Lesen oder der Rechtschreibung (Inhalt, Ausdruck und Grammatik liegen im befriedigenden Bereich oder besser) ,
- gleichzeitig durchschnittlich befriedigende oder bessere Leistungen in den Fächern Deutsch (ohne die o.g. Leistungen), Mathematik, HWS in der Grundschule und zusätzlich in der Sekundarstufe I. Ebenso in der 1. Fremdsprache sind die Voraussetzungen für eine Testung (Durchschnitt aller Noten mindestens 3,0).
Wie sieht so eine Testung aus?
Die Testung dauert ca. eine Doppelstunde während der Unterrichtszeit und umfasst einen genormten IQ-Test (CFT 20‑R, das Ergebnis ist nur der testenden LRS-Fachkraft bekannt und wird nicht den Kolleginnen und Kollegen mitgeteilt, sondern verschlossen und versiegelt in der LRS-Akte verwahrt) und einen standardisierten Rechtschreibtest. Diese kann während der gesamten Schulzeit in den Testzeiträumen vorgenommen werden.
Was passiert nach der Testung?
Nach der Testung tagt wieder die Klassenkonferenz und entscheidet auf Basis des Testergebnisses, ob eine Lese-Rechtschreib-Schwäche vorliegt oder nicht. Die Schule erstellt einen förmlichen Bescheid, der Ihnen per Post zugeht.
Die Lese-Rechtschreib-Leistungen sind bei einer Anerkennung zukünftig nicht in den Fachnoten enthalten.
Bei der Klassenkonferenz können noch individuelle Maßnahmen beschlossen werden und Ihr Kind nimmt am LRS-Förderunterricht teil. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass es sich um einen Nachteilsausgleich handelt. Ihr Kind sollte weiterhin gefördert werden und ständig bemüht sein, die Leistungen zu verbessern. Deshalb ist auch regelmäßiges häusliches Üben sehr wichtig. Stehen Sie dazu regelmäßig mit der Deutschlehrkraft im Dialog.
Bei durchschnittlich mindestens ausreichenden Leistungen über einen Zeitraum eines Schulhalbjahres kann der Notenschutz aufgehoben werden. Auch eine Ablehnung erfolgt über die Schulleitung.
Weitere Informationen erhalten Sie hier und hier.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Viele Grüße
Nicole Dey, Andrea Wulck und Christine Heesch